Seeuferweg

Seeuferweg: Der Kanton Bern macht Ernst.

Der Kanton brachte vom 17. November - 17. Dezember 2008 die Planung Kantonale Überbauungsordnung "USP Seegarten, Hilterfingen" (Ersatzvornahme) und Baubewilligung für einen Uferweg zur öffentlichen Auflage.

Nähere Informationen zum Projekt und dem weiteren Verfahren finden Sie nachfolgend.

Informationen

Der Kanton Bern hält an seiner vorgesehenen Linienführung für den Uferweg fest (Bild siehe unten).

 

Die Gemeindeversammlung von Hilterfingen hat im 2004 die Planung für eine Wegführung direkt am Ufer, wie sie der Kanton Bern nun wieder vorsieht, deutlich zurückgewiesen. Diesen Entscheid gilt es zu respektieren.

 

Beim Landkauf für das Altersheim Seegarten vereinbarte die Gemeinde mit den damaligen Landbesitzern, dass bis 2026, soweit an der Gemeinde liegend, kein Uferweg gebaut würde. Der Gemeinderat will diesen Vertrag einhalten.

 

Die Gemeinde hat immerhin insofern noch ein Mitspracherecht, als die Gemeindeversammlung den Kredit für den Bau des Uferwegs sprechen müsste. Die FDP wird sich dabei dafür einsetzen, dass dieser Kredit abgelehnt wird.

2. Planauflage der Ersatzvornahme

Der Kanton Bern will den Beschluss des Souverän der Gemeinde Hilterfingen zum Seeuferweg wieterhin durch Ersatzvornahme umstossen.

 

Hierzu legt er vom 19. November bis 18. Dezember 2009 die 2. öffentliche Auflage der Plans und des Baugesuchs durch.

 

Gegenüber der 1. Planauflage sollen drei Änderungen vorgenommen werden:

  • Der Uferweg wird im westlichen Teil rund 35 Meter früher ans Seeufer geführt.
  • Im mittleren Bereich soll der Weg neu über einen Steg geführt werden.
  • Im östlichen Teil wird der Weg früher vom Ufer weg auf das Trottoir entlang der Staatsstrasse geführt.

Gegen die Änderungen in der Planung können nun alle Betroffenen Einsprachen erheben. Die Einspracheverhandlugnen sollen gemäss Publikation im Thuner Amtsanzeiger am 28. Januar 2010 durchgeführt werden. Danach steht der Rechtsweg bis vor das Budnesgericht offen.

 

Gemäss Bericht im Thuner Tagblatt droht der Kanton damit, den Weg, sobald über die Überbauungsordnung und Baubewilligung rechtskräftig entschieden wurde, notfalls auch gegen den Willen der Gemeinde bauen zu lassen.

 

Die modifizierten Pläne können Sie auch im Internet herunterladen:

http://www.jgk.be.ch/site/index/agr/agr_raumplanung/agr_raumplanung_aktuell.htm

Der geplante Uferweg gemäss 2. Planauflage

1. Planauflage der Ersatzvornahme

Der Kanton Bern will den Beschluss des Souverän der Gemeinde Hilterfingen zum Seeuferweg durch Ersatzvornahme umstossen. Hierzu hat er vom 17. November bis 17. Dezember 2008 die Planauflage durchgeführt und das Baugesuch aufgelegt.

 

Gegen die Planung und das Baugesuch wurden gemäss einem Bericht des Thuner Tagblatts vom 23.12.2008 insgesamt 9 Einsprachen und 1 Rechtsverwahrung beim Berner Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) eingereicht. Bei den Einsprechern soll es sich um Anwohner handeln, welche den Bau des Uferwegs als einen unverhältnismässigen Eingriff in die Privatsphäre taxieren. Der Gemeinderat Hilterfingen liess mit einer Rechtsverwahrung festhalten, dass aus seiner Sicht der Dinge der Vertrag von 1976 zwischen den Grundeigentümern im Seegarten und der Gemeinde Hilterfingen, wonach für die Dauer von 50 Jahren kein Uferweg realisiert werde, erfüllt werden muss.

 

Das AGR will sich nun Ende Februar mit den Einsprechern an einen Tisch setzen und versuchen, eine Einigung zu erzielen. Es schätzt die Chancen dafür aber eher als gering ein. Es handle sich beim geplanten Uferweg um eine Grundsatzfrage, die keinen Kompromiss zulasse. Wahrscheinlich wird die Frage am Ende gerichtlich entschieden.

 

Der Gesamtbauentscheid der Regierung zur Überbauungsordnung und zum Baugesuch soll nächsten Sommer erfolgen. Die FDP Hilterfingen bleibt am Ball und wird Sie hier laufend informieren.

Der geplante Uferweg gemäss 1. Planauflage

Bildansicht

Seeuferweg im Seegarten

Der Kanton Bern will den Seeuferweg gegen die Gemeinde durchsetzen.

Informieren Sie sich hier: